Zuerst: Verschaffen Sie sich Klarheit
Bevor irgendeine Entscheidung ansteht, geht es um Ordnung – nicht um Tempo:
Erbe klären. Wer erbt, und in welchem Verhältnis? Gibt es ein Testament, oder greift die gesetzliche Erbfolge?
Grundbuch berichtigen. Als Erbe lassen Sie sich mit Erbschein oder notariellem Testament ins Grundbuch eintragen. Wird das innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erledigt, ist es in der Regel gebührenfrei.
Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Nebenkostenabrechnungen. Vieles davon brauchen Sie später ohnehin – für die Vermietung wie für den Verkauf.
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Behalten, vermieten oder verkaufen?
Es gibt keine für alle richtige Antwort – nur die, die zu Ihrer Situation passt:
Selbst nutzen ist eine schöne Option, wenn die Immobilie zu Ihrem Leben passt und für alle Erben tragbar ist.
Vermieten bringt laufende Einnahmen, bedeutet aber Verwaltung, Instandhaltung und Verantwortung – dauerhaft und für alle Miterben.
Verkaufen schafft eine klare, teilbare Lösung. Gerade bei mehreren Erben ist Geld unkomplizierter aufzuteilen als ein Haus.
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Wenn mehrere erben: die Erbengemeinschaft
Der häufigste Knackpunkt. Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft – und die kann über die Immobilie nur gemeinsam entscheiden. Ein Verkauf braucht die Zustimmung aller.
Genau hier entstehen die meisten Konflikte: Einer möchte verkaufen, einer behalten, einer hat eine ganz eigene Vorstellung vom Wert. Bleibt eine Einigung dauerhaft aus, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung – und die bringt fast immer weniger, als ein normaler Verkauf erzielt hätte.
Als neutraler Dritter helfen wir, diesen Weg zu vermeiden. Wir bringen mit einer sachlichen, nachvollziehbaren Bewertung alle Beteiligten auf denselben Informationsstand. Wenn jeder dieselbe belastbare Zahl vor sich hat, wird aus einem emotionalen Streit oft eine sachliche Entscheidung.
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Und die Steuer? Eine grobe Orientierung
Steuern sind beim Erben ein eigenes Thema – hier nur die Punkte, die viele Erben zuerst umtreiben. Bitte verstehen Sie das ausdrücklich als Anhaltspunkt, nicht als verbindliche Auskunft:
Erbschaftsteuer. Es gibt Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten – für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro. Ein selbst genutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei übergehen.
Spekulationssteuer beim späteren Verkauf. Wichtig und oft übersehen: Die Zehn-Jahres-Frist zählt ab dem Kauf durch den Verstorbenen, nicht ab dem Erbfall. Hatte die verstorbene Person die Immobilie bereits länger als zehn Jahre, ist der Verkauf in der Regel frei von Spekulationssteuer.
Was in Ihrem konkreten Fall gilt, gehört in die Hände von Steuerberater und Notar. Wir sagen Ihnen offen, wo Sie besser fachlichen Rat einholen – statt Halbwissen zu verbreiten.
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Was ist die geerbte Immobilie überhaupt wert?
Fast jede Entscheidung – behalten, teilen, verkaufen – hängt an einer Zahl: dem realistischen Marktwert. Und gerade den schätzen Erben häufig falsch ein, mal aus Anhänglichkeit zu hoch, mal aus Unsicherheit zu niedrig.
Wir bewerten Ihre Immobilie persönlich vor Ort und nicht per Algorithmus – mit Blick auf Lage, Zustand und die tatsächliche Nachfrage in Ihrer Stadt. Was im Ruhrgebiet derzeit realistisch ist, sehen Sie auch in unseren aktuellen Marktdaten unter loewen-immobilien24.de/ruhrgebiet. Ihre kostenfreie Bewertung ist unverbindlich und für Sie der ehrlichste erste Schritt.
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Warum ein neutraler Makler beim Erbe der Schlüssel ist
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie geht es selten nur um den Preis. Es geht um Fairness zwischen den Erben, um Sachlichkeit in einer emotionalen Lage und um jemanden, der die Fäden ruhig zusammenhält.
Wir sind im Ruhrgebiet verwurzelt – in Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Essen und Umgebung –, arbeiten persönlich und inhabergeführt und sagen Ihnen ehrlich, was Sache ist. Auch dann, wenn die ehrliche Antwort einmal lautet: „Warten Sie besser noch."
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Sprechen Sie mit uns
Ob die Entscheidung schon feststeht oder Sie erst sortieren möchten: Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Aktuelle Angebote finden Sie jederzeit in unseren Objekten unter loewen-immobilien24.de/immobilien.
Bei Löwen Immobilien24 werden Sie wie Könige behandelt – gerade in einer Situation, die Fingerspitzengefühl verlangt.
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